Darf der Agent einfach den Stand eines Mandats nennen?
Nein. Dafür wären eine freigegebene aktuelle Quelle und ein abgestimmtes Verfahren zur Berechtigungsprüfung nötig. Ohne diese Voraussetzungen wird ein Rückruf vorbereitet.
Statusanfragen aufnehmen und vertrauliche Auskünfte an klare Berechtigungen knüpfen.
Die Antwort liegt vielleicht im zuständigen Team. Wer gerade abhebt, muss erst zuordnen und nachfragen. Eine Telefonnummer allein belegt aber nicht, dass jemand vertrauliche Informationen erhalten darf.
Ein Rückrufwunsch zur Unterlagenabgabe mit den freigegebenen Mindestangaben.
Die zuständige Person erhält eine zugeordnete Anfrage. Der Agent erfindet weder Eingang noch Bearbeitungsstand.
Die Kanzlei prüft den tatsächlichen Eingang und die Auskunftsberechtigung, bevor sie die Information weitergibt.
Keine Echtdaten, keine Live-Verarbeitung und kein Kundenbericht.
Wir definieren mit der Kanzlei, welche Fragen aufgenommen und welche allgemeinen Informationen genannt werden dürfen.
Der Agent notiert den gewünschten Rückruf und den zulässigen Bezug zum Vorgang. Er bestätigt keine vertraulichen Inhalte allein aufgrund der genannten Daten.
Der Wunsch geht an das zuständige Team. Eine automatisierte Statusauskunft ist nur bei freigegebenen Daten und einem abgestimmten Verfahren zur Berechtigungsprüfung Teil des Umfangs.
Steuerliche Beratung, Fristenbewertung und verbindliche Aussagen zum Bearbeitungsstand liegen bei deiner Kanzlei. Ohne geprüfte Berechtigung und verlässliche Quelle gibt der Agent keine vertraulichen Statusinformationen weiter.
Nein. Dafür wären eine freigegebene aktuelle Quelle und ein abgestimmtes Verfahren zur Berechtigungsprüfung nötig. Ohne diese Voraussetzungen wird ein Rückruf vorbereitet.
Nein. Steuerliche Beratung und verbindliche Bewertungen bleiben bei den zuständigen Menschen in deiner Kanzlei.