Kann der Agent ein Mandat annehmen oder Konflikte prüfen?
Nein. Mandatsannahme und Konfliktprüfung liegen bei der Kanzlei. Der Agent kann nur die vereinbarten organisatorischen Angaben für den nächsten menschlichen Schritt aufnehmen.
Anrufe geordnet aufnehmen, ohne Mandate oder rechtliche Entscheidungen vorwegzunehmen.
Nach dem Gespräch fehlt oft eine lesbare Notiz: Wer hat angerufen, wer sollte zurückrufen, worum ging es organisatorisch? Gleichzeitig können bereits unbedachte Aussagen Erwartungen an eine Mandatsannahme oder Fristbearbeitung wecken.
Ein Rückrufwunsch mit Kontaktdaten und dem gewünschten Ansprechpartner.
Die Kanzlei erhält eine organisatorische Notiz mit dem Hinweis, dass noch keine Mandatsannahme erfolgt ist.
Die Kanzlei prüft selbst Zuständigkeit, mögliche Interessenkonflikte und die Annahme des Anliegens.
Keine Echtdaten, keine Live-Verarbeitung und kein Kundenbericht.
Die Kanzlei bestimmt zulässige organisatorische Auskünfte und welche Mindestangaben für einen Rückruf aufgenommen werden dürfen.
Der Agent hält Kontaktangaben, den gewünschten Ansprechpartner und einen knapp begrenzten Gesprächsanlass fest. Er fordert keine ausführliche Fallschilderung an.
Die zuständige Person erhält die Notiz. Genannte Termine werden als Angaben des Anrufers weitergegeben, nicht rechtlich bewertet oder als Fristübernahme bestätigt.
Rechtliche Beratung, Mandatsannahme, Fristenprüfung und Konfliktprüfung bleiben ausschließlich bei der Kanzlei. Der Agent nimmt keine Mandate autonom an und führt keine autonome Konfliktprüfung durch. Ein aufgenommener Anruf begründet keine zugesagte Bearbeitung.
Nein. Mandatsannahme und Konfliktprüfung liegen bei der Kanzlei. Der Agent kann nur die vereinbarten organisatorischen Angaben für den nächsten menschlichen Schritt aufnehmen.
Nein. Er gibt weder Rechtsberatung noch eine verbindliche Fristbewertung ab. Genannte Angaben gehen nach dem festgelegten Ablauf an die Kanzlei.